Spenden
Spendenaufruf
Die Arbeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Informationstafeln, Flyer, wissenschaftliche Nachforschungen und auch der
Betrieb dieser Internetpräsenz kosten Geld, dass nicht alleine über die Mitgliedsbeiträge aufgebracht werden kann. Der Förderverein
Taubermühlenweg e.V. ist somit auf finanzielle Hilfe angewiesen.
Gemeinnützigkeit
Der Förderverein Taubermühlenweg e.V. ist als "unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51ff AO
dienend" anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden.
Spenden
Bankverbindung:
Sparkasse Ansbach
IBAN: DE18 7655 0000 0000 6615 12
BIC: BYLADEM1ANS
Spendenquittungen
Gerne senden wir Ihnen Spendenquittungen zu. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Beträgen bis 300 Euro keine personalisierte
Spendenquittung benötigen.
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Spenden bis 300 Euro
Reichen Sie bei Ihrem Finanzamt zusammen mit einem Zahlungsbeleg einen “vereinfachten Zuwendungsbescheid” des
Förderverein Taubermühlenweg e.V. ein. Dieser Beleg steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Sie
brauchen ihn nur auszudrucken.
Vereinfachter_Zuwendungsbescheid_Taubermuehlenweg_2022.pdf (76kB)
Vereinfachter_Zuwendungsbescheid_Taubermuehlenweg_2024.pdf (81kB)
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Spenden über 300 Euro
Bei Spenden über 300 Euro geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine
Spendenquittung zusenden können. Sie erhalten dann per Post eine Zuwendungsbestätigung von uns. Diese
Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim Finanzamt ein.