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Spenden Spendenaufruf Die Arbeit der Vereinsmitglieder ist ehrenamtlich. Die Informationstafeln, Flyer, wissenschaftliche Nachforschungen und auch der Betrieb dieser Internetpräsenz kosten Geld, dass nicht alleine über die Mitgliedsbeiträge aufgebracht werden kann. Der Förderverein Taubermühlenweg e.V. ist somit auf finanzielle Hilfe angewiesen. Gemeinnützigkeit Der Förderverein Taubermühlenweg e.V. ist als "unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§51ff AO dienend" anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge können in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Spenden Bankverbindung: Sparkasse Ansbach IBAN: DE18 7655 0000 0000 6615 12 BIC: BYLADEM1ANS Spendenquittungen Gerne senden wir Ihnen Spendenquittungen zu. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Beträgen bis 200 Euro keine personalisierte Spendenquittung benötigen. Spenden bis 200 Euro Reichen Sie bei Ihrem Finanzamt zusammen mit einem Zahlungsbeleg einen “vereinfachten Zuwendungsbescheid” des Förderverein Taubermühlenweg e.V. ein. Dieser Beleg steht Ihnen hier als PDF-Dokument zum Herunterladen zur Verfügung. Sie brauchen ihn nur auszudrucken. Vereinfachter_Zuwendungsbescheid_Taubermuehlenweg_2022.pdf (76kB) Spenden über 200 Euro Bei Spenden über 200 Euro geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Spendenquittung zusenden können. Sie erhalten dann per Post eine Zuwendungsbestätigung von uns. Diese Zuwendungsbestätigung reichen Sie beim Finanzamt ein.
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